ZIELGRUPPE

  • alleinstehende wohnungslose Menschen ab 60 Jahren, oder
  • alleinstehende wohnungslose Menschen mit einer Behinderung von mindestens 50% MdE, oder
  • alleinstehende wohnungslose Menschen mit mindestens Pflegegrad I

Häufig sind diese Menschen bereits seit vielen Jahren ohne eigene Wohnung und leben in der Regel in Notunterkünften oder anderen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe.

Weder aus eigener Kraft, noch mit Hilfe bestehender weiterführender Hilfeeinrichtungen können sie die Wohnungslosigkeit beenden.